Ehemaliger BGC-Direktor erhält Haftstrafe auf Bewährung

Das Gericht in Brüssel hat gegen den ehemaligen Direktor der belgischen Wett- und Glücksspielkommission, Peter Naessens, eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung verhängt. Damit setzt das belgische Gericht ein Zeichen gegen die verschiedenen Missstände bei der Glücksspielkommission, die schon seit einiger Zeit bestehen.

Der verurteilte Ex-Direktor soll den IT-Direktor Norbert Boyen angewiesen haben, den Vorsitzenden Etienne Marique zu hacken. Boyen erhielt für seine Beteiligung an dem Fall eine 18-monatige Haftstrafe. Gegen beide Parteien wurden außerdem Geldstrafen verhängt.

Die belgische Glücksspielkommission ist schon seit einiger Zeit in Verruf geraten. Es begann 2019, als die erste juristische Untersuchung gegen den damaligen Direktor Naessens wegen des Vorwurfs eingeleitet werden sollte, Naessens verkaufe abgeschriebene Server.

In der Folge führte auch der Nationale Bürgerbeauftragte eine Untersuchung über die Aufsichtsbehörde durch, bei der er verschiedene Missstände wie Betrug und Korruption aufgedeckt haben soll.

Wie allvideoslots berichtet hat Justizminister Koen Geens daher bereits beschlossen, vier Mitarbeiter der Kommission zu entlassen, darunter den Direktor Peter Naessens, den IT-Direktor Norbert Boyen und den Vorsitzenden Etienne Marique.

In der Entscheidung des Richters heißt es unter anderem Folgendes:

Dies sind schwere Straftaten, die gegen die Berufsethik verstoßen. Die belgischen Bürger müssen dem Staat und seinen Beamten vertrauen können. Das Recht, die Privatsphäre der Bürger zu verletzen, darf unter keinen Umständen missbraucht werden. Korruption ist nicht zu beanstanden, und die belgische Justiz wird immer hart dagegen vorgehen.

Welche Auswirkungen das Gerichtsverfahren auf die internen Abläufe innerhalb der BGC haben wird, ist nicht bekannt.

Verhängung einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe

Zunächst konnte kein Urteil in dem Fall gefällt werden, da eine Person, die mit den beiden Männern in Verbindung steht, bei dem Gericht in Brüssel tätig ist, wo der Prozess stattfand.

Schließlich wurde das Verfahren an das Gericht in Brüssel verwiesen, das vor kurzem ein Urteil fällen sollte.

Die 12-monatige Haftstrafe von Naessens ist bedingt, die 18-monatige Haftstrafe von Boyen ist zur Hälfte bedingt. Naessens wurde außerdem zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt, Boyen muss 20.000 Euro zahlen.

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